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Urteil nach Correctiv „Recherche“

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Villa Adlon im Potsdamer Stadtteil Neu Fahrland am Lehnitzsee (Adresse: Am Lehnitzsee 2), Bildquelle: Wikipedia

Im Zusammenhang mit dem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam, hat das vorgeblich gemeinnützige „Recherchenetzwerk Correctiv“ vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung kassiert.

Der Jurist Ulrich Vosgerau, einer der Teilnehmer an diesem Treffen in Potsdam, erzielte damit zumindest einen Teilerfolg gegen Correctiv. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg, gab dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der gegen die Berichterstattung des „Recherchenetzwerks Correctiv“ über seine Person geklagt hatte, in einem zumindest einem Punkt recht. Somit muss Correctiv den beanstandeten Text über ein angebliches „rechtes Geheimtreffen“ in Potsdam korrigieren. Zwei weitere Textpassagen, in denen sich Vosgerau falsch wiedergegeben sieht, sind laut dem Beschluss des Landgerichts zulässig und entsprechen laut Zivilkammer der „prozessualen Wahrheit“.

Der am 10. Januar 2023 von „Correctiv“ und verschiedenen anderen, mit der „Rechercheplattform“ zusammenarbeitenden, z. T. linksorientierten Medien veröffentlichte Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ rekonstruiert mit hohem dramaturgischem und mutmaßlichen geheimdienstartigen und somit möglicherweise rechtswidrigen „Recherchemethoden“ betriebenen Aufwand ein Treffen in einer zu einem Gästehaus ausgebauten Potsdamer Villa.

Dort soll Ende November 2023 angeblich ein „Plan“ entwickelt worden sein, wie man „Millionen von Menschen“ aus Deutschland „vertreiben/deportieren“ könne. Ein Referat hierzu, habe damals Martin Sellner gehalten, Leitfigur der österreichischen Identitären Bewegung. Einer der Teilnehmer, ist der Jurist Vosgerau gewesen, dem „Correctiv“ zwei Aussagen zuschreibt, die das „Recherchenetzwerk“ aus einer Anfrage an Vosgerau und seiner Antwort zitiert.

Martin Sellner bei Auf1 zu dem Potsdamer Treffen

Erfolg hatte Vosgerau mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung bezüglich dieser Behauptung:

Er, Vosgerau, habe nicht dargelegt, die Gültigkeit von Briefwahlen könne durch möglichst zahlreiche Wahlprüfungsbeschwerden in Zweifel gezogen werden.

„Correctiv“ hatte im Artikel geschrieben: „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“

Das Gericht warf „Correctiv“ vor, nicht konkret vorgetragen zu haben, wie sich Vosgerau geäussert haben soll, somit sei das Recherchenetzwerk seiner „Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast“ nicht nachgekommen. Bis heute ist vollkommen unklar, auf welche Quellen sich Correctiv stützt. Sollte die private Veranstaltung abgehört worden sein, wäre es ein Gesetzesverstoß gewesen.

Hier ein Kommentar von Cicero Online zu diesem Gerichtsurteil,

Quelle: X (vormals Twitter)

Nicht beanstandet wurden vom Landgericht zwei andere Aussagen:

Es darf weiter behauptet werden, dass Vosgerau sich „an die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ nicht erinnern wolle.

Vosgerau hingegen, sieht sich verunglimpft, da er gegenüber „Correctiv“ ausdrücklich präzisiert habe, es sei seiner Erinnerung nach von keinem – nicht nur von Sellner nicht – gesagt worden, „es sollten Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, irgendwie repatriiert oder ausgebürgert werden“.

Das Gericht sieht hier keinen Widerspruch zwischen dieser Aussage und der Formulierung einer nicht mehr erinnerlichen „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“.

Auch muss Vosgerau laut Landgericht den Satz „ertragen“, er habe in der Diskussion über die Gültigkeit von Briefwahlen Bedenken ausgedrückt „in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten“.

Vosgerau sieht sich natürlich die These untergeschoben, solche Frauen könnten generell zu keiner unabhängigen Meinung gelangen. Er habe aber in Wahrheit lediglich auf die Ambivalenz einer offenen Stimmabgabe im Kreis der Familie hinweisen wollen.

Das Gericht urteilt: Die Leser verstünden die Äußerungen als „Zusammenfassung einer auf die Stimmabgabe bezogenen Problematik“.

Der „Neuen Zürcher Zeitung“ zufolge, lautet der Zwischenstand somit numerisch 2 zu 1 für „Correctiv“.

Dessen Anwalt infolgedessen natürlich spricht von einem „großen Erfolg“, Vosgeraus Rechtsvertreter vom „vollen Erfolg“ des Vorgehens gegen die Behauptungen von „Correctiv“. 

Vosgerau selbst prüft den Gang zur nächsten Instanz. Die gesamte Causa aber kann nicht vor Gericht entschieden werden. Seit Erscheinen des Artikels gehen Hunderttausende, auch u. a. von den Regierungsparteien, Gewerkschaften und Kirchen aufgewiegelte Menschen auf die Straßen, um „gegen rechts“ zu demonstrieren.

Ob, wie und von wem bei dem Treffen aber tatsächlich von einer millionenfachen „Vertreibung“ – auch deutscher Staatsbürger – die Rede war, bleibt weiterhin völlig offen und ohne ohne jeglichen handfesten Beweis.

Asylindustrie – TOP Propaganda!

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Hagen Grell: „Ich muss ehrfürchtig eingestehen: Die emotionale Manipulation der Asylindustrie sucht ihresgleichen!“

Netzfund der Woche

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Bemerkung Schattenboxerblog:

„Colluded“ = „kolludierten“ = „sich zur Täuschung eines Dritten mit jemandem absprechen“

Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/kolludieren